Jeder Betrieb der Leitern, Tritte und Fahrgerüste in gewerblicher Benutzung hat, muss diese wiederkehrend prüfen lassen, durch eine befähigte Person. Wir prüfen gemäß DGUV Inf.208-016 bzw. DGUV Inf.201-011.
Bitte nennen Sie uns die Anzahl der zu prüfenden Leitern, Tritte und Fahrgerüste und Ihre Anschrift.
Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Tel.: 05222 - 8 60 80
steigtechnik@leitern.de
Prüfung von Steigleitern an baulichen Anlagen
Die Anpassungen der DIN 18799-3 im Jahr 2021 und das Wegfallen der Übergangsfristen in der Arbeitsstättenverordnung haben dazu geführt, dass viele ältere Steigleiteranlagen nicht mehr vollständig den aktuellen Normen entsprechen. Das ist eine große Herausforderung für Betreiber. Sind Ihre ortsfesten Steigleitern noch normkonform?
Beauftragen Sie uns zur Prüfung. Wir werden regelmäßig geschult und können Ihnen helfen !
Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Tel.: 05222 - 8 60 80
steigtechnik@leitern.de
